§ 1 Anreise
Die Ferienwohnung ist am Anreisetag ab 14.00 Uhr bezugsfertig. Bitte teilen Sie uns Ihre voraussichtliche Ankunftszeit einen Tag vor Anreise mit.
§ 2 Nutzung | Maximale Belegung
Das angemietete Appartement darf einzig und allein für Urlaubszwecke genutzt werden.
Unser Appartement ist für maximal 2 Personen geeignet. Babys im Bett bzw. Reisebett sind erlaubt.
§ 3 Mietpreis
Der Mietpreis ist nach Abschluss des Mietvertrages in voller Höhe zu zahlen.
Der Mietpreis wird vom Vermieter in Rechnung gestellt. Im Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (Strom, Wasser, Gas, Heizung) enthalten. Ebenso enthalten ist die Endreinigung des Appartements.
§ 4 Bezug des Objektes | Kontaktstellen | Hausordnung
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung gestellt. Sollten beim Bezug des Appartements Mängel vorhanden, oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich bei der Kontaktstelle zu melden. Andernfalls wird vermutet, dass das Appartement als in einwandfreiem Zustand übergeben worden ist.
Die jeweils gültigen Kontaktdaten liegen im Appartement aus.
Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten, die ebenso Bestandteil des Buchungsauftrages ist. Die Hausordnung liegt in den angemieteten Räumlichkeiten aus.
§ 5 Rücktritt / Nichterscheinen bzw. verspätete Übernahme
Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Volle Rückerstattung für Stornierungen, die innerhalb von 48 Stunden nach Abschluss der Buchung erfolgen, wenn das Check-in-Datum noch mindestens 14 Tage in der Zukunft liegt. Im Falle eines Rücktritts mindestens sieben Tage vor Check-in wird vom Vermieter eine Entschädigung in Höhe von 50% des Mietpreises geltend gemacht. Es erfolgt keine Rückerstattung für Stornierungen, die innerhalb von sieben Tagen vor dem Check-in erfolgen. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der das Appartement in vollem Umfang übernimmt. Bei erfolgreicher Stellung eines Ersatzmieters entfällt die vorgenannte Entschädigung.
Der Vermieter empfiehlt dem Mieter den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
Sollte der Mieter das Objekt verspätet, oder gar nicht übernehmen, bleibt ebenfalls 100% des Mietpreises geschuldet. Der Mieter ist selbst für eine rechtzeitige Anreise verantwortlich. Allfällige Anreisehindernisse (wie Verkehrsüberlastungen, geschlossene Straßen usw.) liegen in seinem Verantwortungsbereich.
§ 6 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen, oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen, oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter, oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nichtrechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder die von diesem benannte Kontaktstelle (Hausverwaltung) über Mängel an der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
§ 7 Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor, oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß leistet, oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
§ 9 Haftung
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 53a 8GB. Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für Handlungen und Versäumnisse seitens des Mieters (einschließlich Hausbewohnern und Nachbarn), unvorhersehbare, oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt, oder Ereignisse, welche der Vermieter, Kontaktstelle, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.
Beschreibungen von Infrastruktur- und touristische Einrichtungen wie Schwimmbäder, Tennisplätze, öffentlicher Verkehr, Bergbahnen, Pisten, Ladenöffnungszeiten usw. dienen der reinen Information und verpflichten den Vermieter unter keinem Rechtstitel.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seinen Mitreisenden, einschließlich Gäste verursacht werden, das Verschulden wird vermutet. Werden Schäden nach Rückgabe des Mietobjekts festgestellt, so haftet der Mieter auch für diese, sofern der Vermieter nachweisen kann, dass der Mieter (resp. seine Mitreisenden oder Gäste) die Schäden verursacht hat.
§ 10 Sonstige Bestimmungen
Haustiere (dazu zählen u.a. Hunde, Katzen, Vögel, Reptilien, Ratten, Frettchen, Meerschweinchen, Hamster usw.) sind nicht erlaubt, außer es sei mit dem Vermieter ausdrücklich vereinbart worden.
Dem Mieter ist es untersagt, die Mietsachen über den vertragsgemäßen Gebrauch zu nutzen. Dies gilt insbesondere für die Untervermietung.
Der Vermieter trägt das Risiko der durch ordnungsgemäßen Gebrauch entstehenden Abnutzung der Mietsachen.
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle Änderungen und Ergänzungen des zugrundeliegenden Buchungsauftrages / -vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Der zugrunde liegende Buchungsauftrag / -vertrag unterliegt hinsichtlich seines Zustandekommens für alle seine Wirkungen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem zugrunde liegenden Buchungsauftrag / -vertrag ergebenden Verpflichtungen ist jeweils der Sitz des Schuldners der Leistung. Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem zugrunde liegenden Buchungsauftrag / -vertag ergebenen Streitigkeiten ist Traunstein.
Sollten einzelne Bestimmungen des zugrunde liegenden Buchungsauftrages / -vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt, sofern der Vertragszweck dessen ungeachtet erreicht werden kann. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem damit verfolgten wirtschaftlichen Ziel möglichst nahekommt. Das Gleiche gilt entsprechend für sich nach Vertragsabschluss zusätzlich ergebenden Regelbedarf.